Liebe Leute,
gegen fünf coronaleugnerische Artikel in der nordostdeutschen Tageszeitung Nordkurier hatte ich im Februar Beschwerde eingelegt. Der Presserat hat im Juni getagt und über die Beschwerden befunden. Er hat in drei von fünf Fällen eine sog. Missbilligung ausgesprochen.
Sechs Tote nach Corona-Impfung?!
Im Falle eines Artikels über sechs angebliche Tote nach einer Coronaimpfung, über den sich neben mir auch drei weitere Personen beschwert hatten, befand der Rat, er verstoße gegen die journalistische Sorgfalt nach Ziffer 2 des Pressekodex, sei geeignet, das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Presse zu beschädigen (Ziffer 1) und er sei geeignet, unbegründete Befürchtungen gegenüber der Corona-Impfung, gegenüber medizinischen Leistungen also (Ziffer 14), zu wecken. Der Titel des Machwerks: „SECHS TOTEImpf-Katastrophe in Berliner Pflegeheim?“ vom 17.02.2021